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Recht einfach erklärt

Warenkorbabbrecher-Mail und DSGVO: Was seit Juli 2026 gilt

Jahrelang galt die Erinnerung an einen abgebrochenen Warenkorb als harmloser Service. Im Juli 2026 haben eine Datenschutzbehörde und ein Gericht das anders gesehen. Hier steht, was das für Ihren Shop bedeutet.

Stand 24.09.20267 Minuten LesezeitAutor: Redaktion warenkorb-zurueckholen.de (AS Concepts GmbH)
Kurz gesagt

Eine Warenkorb-Erinnerung ist Werbung. Sie brauchen dafür eine Einwilligung.

  • Neukunden: nur mit ausdrücklicher Einwilligung, am besten mit Bestätigung per Mail.
  • Bestandskunden: ohne neue Einwilligung nur, wenn die vier Bedingungen aus § 7 Abs. 3 UWG erfüllt sind.
  • WhatsApp: nur mit eigener Zustimmung für WhatsApp.

Was im Juli 2026 passiert ist

Zwei Dinge kamen fast gleichzeitig. Die Datenschutzbehörde NRW (LDI NRW) hat in ihrem 31. Tätigkeitsbericht klargestellt: Wer den Kauf abbricht, beendet die Anbahnung des Vertrags. Eine Erinnerung danach lässt sich nicht mehr als Teil des Kaufs begründen [1].

Wenige Wochen später hat das Landgericht Köln Warenkorb-Mails ohne Einwilligung per einstweiliger Verfügung untersagt. Es ging um Mails mit Produktvorteilen und Kaufbutton. Der Geschäftsführer haftet persönlich mit [3].

„Verboten ist die E-Mail-Werbung ohne vorherige Einwilligung“LG Köln, Beschluss vom 21.07.2026, Az. 31 O 363/26, zitiert nach LHR Rechtsanwälte [3]

Warum die Erinnerung Werbung ist

Werbung ist alles, was den Verkauf fördern soll. Eine Mail mit Produktbild, Preis und Button „Jetzt kaufen“ tut genau das [2]. Für Werbung per E-Mail verlangt das Gesetz eine vorherige ausdrückliche Einwilligung (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG) [7].

Viele Shops haben sich bisher auf „berechtigtes Interesse“ oder „Service“ berufen. Noch 2024 hieß es in der Shopify Community, eine Checkout Recovery E-Mail brauche keine Zustimmung [6]. Die LDI NRW sieht das nicht so [1].

Neukunden und Bestandskunden

Wer bricht ab?Erinnerung per E-MailVoraussetzung
Neukunde, nie gekauftnur mit EinwilligungEigenes Häkchen, am besten mit Bestätigung per Mail (Double Opt-in) [5]
Bestandskundeunter BedingungenAdresse beim früheren Kauf erhalten, ähnliche Ware, kein Widerspruch, Hinweis auf Widerspruch bei Erhebung und in jeder Mail [2]
Kunde mit EinwilligungjaEinwilligung speichern, Abmeldelink in jeder Mail

Wichtig: Ein bloßer Warenkorb macht niemanden zum Bestandskunden. Die Adresse muss bei einem echten früheren Kauf erhoben worden sein [1].

Was ist mit der Shopify-Automatik?

Shopify verschickt Erinnerungen an abgebrochene Checkouts automatisch über die Messaging-App. Sie wählen, an wen und wann. Ob eine Einwilligung vorliegt, prüft die Funktion nicht von selbst. Im Artikel Abgebrochene Warenkörbe in Shopify zeigen wir, wo Sie das einstellen.

So bauen Sie die Einwilligung ein

  1. Eigenes Häkchen im Checkout. Nicht vorausgewählt und getrennt vom Newsletter.
  2. Klarer Text. Der Kunde muss verstehen, wofür er zustimmt.
  3. Bestätigung per Mail. Der Kunde klickt einen Link. So können Sie die Zustimmung beweisen [5].
  4. Filter in der Automatik. Erinnerungen gehen nur an Kunden mit Häkchen.
  5. Abmeldelink in jeder Erinnerung. Mit einem Klick, ohne Login.
Text für das Häkchenzum Anpassen
☐ Erinnert mich per E-Mail, falls ich den Kauf nicht abschließe. Ich kann das jederzeit mit einem Klick abbestellen. Mehr in der Datenschutzerklärung.
BestätigungsmailBetreff: Bitte bestätigen Sie Ihre Erinnerung
Hallo, Sie möchten erinnert werden, falls Ihr Einkauf bei [Shopname] liegen bleibt. Bitte bestätigen Sie das mit einem Klick: [Ja, bitte erinnern] Wenn Sie das nicht waren, müssen Sie nichts tun.

Und per WhatsApp?

Hier ist es genauso streng. Sie brauchen eine eigene Zustimmung für WhatsApp. Meta verlangt außerdem, dass klar ist, von welcher Firma die Nachrichten kommen [8]. Eine Einwilligung für E-Mail gilt nicht für WhatsApp. Im Zweifel fragen Sie Ihren Anwalt.

Häufige Fragen

Brauchen Warenkorbabbrecher-Mails eine Einwilligung?

Ja. Laut LDI NRW sind Warenkorb-Erinnerungen Werbung, für die nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG eine vorherige ausdrückliche Einwilligung nötig ist. Ausnahme sind Bestandskunden, wenn alle vier Bedingungen aus § 7 Abs. 3 UWG erfüllt sind.

Was hat das LG Köln entschieden?

Das LG Köln hat am 21.07.2026 per einstweiliger Verfügung Warenkorbabbrecher-Mails und Empfehlungsmails ohne Einwilligung untersagt (Az. 31 O 363/26). Der Geschäftsführer haftet persönlich mit.

Reicht berechtigtes Interesse als Grundlage?

Nach Ansicht der LDI NRW nicht. Mit dem Abbruch endet die Anbahnung des Vertrags, eine Erinnerung ist dann Werbung.

Wie hole ich die Einwilligung ein?

Mit einem eigenen, nicht vorausgewählten Häkchen im Checkout, einem klaren Text und am besten einer Bestätigung per Mail. Speichern Sie Datum und Text der Zustimmung.

Quellen

  1. LDI NRW, 31. Tätigkeitsbericht, zitiert nach IT-Recht Kanzlei, 22.07.2026. www.it-recht-kanzlei.de
  2. Dr. Datenschutz: Warenkorbabbrecher-Mails als unzulässige Werbung?, 01.07.2026. www.dr-datenschutz.de
  3. LHR Rechtsanwälte: LG Köln stoppt Kaufabbruch-Mails per einstweiliger Verfügung, Az. 31 O 363/26. www.lhr-law.de
  4. Händlerbund: Abmahngefahr für Online-Shops, Warenkorbabbrecher-Mails nur mit Einwilligung, 21.07.2026. ohn.haendlerbund.de
  5. eRecht24: E-Mails an Warenkorb-Abbrecher, 15.07.2024. www.e-recht24.de
  6. Shopify Community, Beitrag vom 02.04.2024. community.shopify.com
  7. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, § 7. www.gesetze-im-internet.de
  8. Meta for Developers: Get opt-in for WhatsApp. developers.facebook.com

Wen dürfen Sie nach dem Abbruch noch erinnern?

Im kostenlosen Darf-ich-erinnern-Check gehen wir Ihren Shop mit Ihnen durch. Danach wissen Sie, wen Sie erinnern dürfen. Die Texte für Häkchen und Bestätigung bekommen Sie dazu.

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